Kosten

Gesetzlich Versicherte und Sonderkostenträger

Eine psychotherapeutische Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Sonderkostenträger (z. B. Heilfürsorge, Bundeswehrangehörige).

 

Privat Versicherte, Beihilfeberechtigte, BG und Unfallkasse

Wenn Sie privat krankenversichert sind, werden in der Regel alle Kosten, welche im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie entstehen, durch die Krankenkasse übernommen. Selbiges gilt für Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Beihilfe u. ä.

Es gibt jedoch auch gesonderte Verträge, bei welchen eine Psychotherapie ausgeschlossen ist. Eine Prüfung derartiger Einschränkungen sowie der Höhe der vertraglich vereinbarten Kostenübernahme vorab ist empfehlenswert, wobei ich Sie gern unterstütze. 

 

Selbstzahler

Wenn Sie aus bestimmten Gründen eine Psychotherapie unabhängig von einer Versicherung in Anspruch nehmen und selbst bezahlen möchten, ist dies auch möglich.